Kundeninformation zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Am 1. Januar 2020 ist das neue Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in der Schweiz in Kraft getreten. Darin enthalten sind einerseits Vorschriften zum Angebot von Finanzdienstleistungen sowie Finanzprodukten und andererseits Schutzmechanismen für Anleger und Anlegerinnen. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Informationen der FIDLEG-Offenlegungspflichten für Sie zusammen.
Über uns
Die Aquila Associates Family Office AG (nachfolgend «die Gesellschaft») ist eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Zürich. Sie verfügt über eine Lizenz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Vermögensverwalter i.S.v. Art. 17 Abs. 1 FINIG und ist im Rahmen der Gruppenaufsicht unter die laufende Aufsicht der FINMA gestellt.
Die Gesellschaft bezieht gewisse interne Dienstleistungen (u.a. IT-Infrastruktur, administrative Unterstützung im Bereich Compliance und Rechnungswesen) von der Aquila AG im Rahmen einer vertraglichen Auslagerungsvereinbarung. Diese Dienstleistungsbeziehung begründet keine gemeinsame Verantwortlichkeit, kein Vertretungsverhältnis und keine Aufsichtsfunktion von Aquila AG gegenüber den Kunden der Gesellschaft. Die alleinige vertragliche und regulatorische Verantwortung für die Vermögensverwaltung liegt bei der Gesellschaft als direkt durch die FINMA bewilligte und beaufsichtigte Vermögensverwalterin.
Unsere Dienstleistungen
Die Aquila Associates Family Office AG (nachfolgend «die Gesellschaft») ist eine unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft mit Sitz in Zürich. Sie verfügt über eine Lizenz der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Vermögensverwalter i.S.v. Art. 17 Abs. 1 FINIG und ist im Rahmen der Gruppenaufsicht unter die laufende Aufsicht der FINMA gestellt.
Die Gesellschaft bezieht gewisse interne Dienstleistungen (u.a. IT-Infrastruktur, administrative Unterstützung im Bereich Compliance und Rechnungswesen) von der Aquila AG im Rahmen einer vertraglichen Auslagerungsvereinbarung. Diese Dienstleistungsbeziehung begründet keine gemeinsame Verantwortlichkeit, kein Vertretungsverhältnis und keine Aufsichtsfunktion von Aquila AG gegenüber den Kunden der Gesellschaft. Die alleinige vertragliche und regulatorische Verantwortung für die Vermögensverwaltung liegt bei der Gesellschaft als direkt durch die FINMA bewilligte und beaufsichtigte Vermögensverwalterin.
Interessenkonflikte
Bei der Erbringung unserer Finanzdienstleistungen können Interessenkonflikte entstehen – etwa im Zusammenhang mit der Verwendung eigener Produkte, der Annahme von Vergütungen Dritter, persönlichen Mandaten unserer Mitarbeitenden oder unterschiedlichen Kundeninteressen. Wir begegnen diesen möglichen Interessenkonflikten mit folgendem Grundsatz:
In erster Linie sind wir bestrebt, potenzielle Interessenkonflikte frühestmöglich zu identifizieren und deren Eintritt durch geeignete Massnahmen zu vermeiden. Kann ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden, sind wir dafür besorgt, die damit einhergehenden Risiken zu minimieren und eine Benachteiligung von Kundeninteressen auszuschliessen. Reichen die getroffenen Massnahmen zur Bewältigung des Konflikts nicht aus, um die Kundeninteressen sicher zu wahren, wird der Kunde über den Interessenkonflikt informiert (Offenlegung).
Im Rahmen unserer Dienstleistung berücksichtigen wir ein umfassendes Angebot, welches durch bewährte und auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Selektionsprozesse eingeschränkt wird. Dafür können wir auch auf Research Material von Dritten (z.B. Depotbanken) zurückgreifen. Sofern Research Material von Dritten verwendet und in der Umsetzung der Anlagestrategie berücksichtigt wird, geschieht dies ausschliesslich nach sorgfältiger Prüfung und Auswahl aus dem gesamten berücksichtigten Marktangebot in Ihrem besten Sinne.
Sämtliche unserer Mitarbeiter sind an interne Verhaltensregeln gebunden, welche sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Kunden und Kundinnen an oberster Stelle stehen. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Kundensegmentierung
Ein wichtiges Element des Kundenschutzes im FIDLEG ist die Einteilung der Kunden und Kundinnen in Anlegerschutzklassen. Wir nehmen dabei eine Segmentierung in die drei vorgesehenen Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Privatkunden geniessen dabei den höchsten Anlegerschutz.
Sofern Sie keine anderweitige Information erhalten, sind Sie als Privatkunde eingestuft. Selbstverständlich können Sie jederzeit beantragen, dass Ihre Einstufung unter FIDLEG geändert wird. Wir werden mit Ihnen sodann die möglichen Alternativen und die damit verbundenen Voraussetzungen besprechen.
Ombudsstelle
Wenn es nach einer schriftlichen Beschwerde Ihrerseits an die Gesellschaft zu einem Konflikt kommt, der nicht bilateral beigelegt werden kann, können Sie sich an die Ombudsstelle wenden. Das Ziel der Ombudsstelle ist es, neutral und unabhängig eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Die Dienstleistung der Ombudsstelle ist grundsätzlich kostengünstig oder gar kostenlos und wird in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch angeboten. Wir sind der nachstehenden Ombudsstelle angeschlossen:
Financial Services Ombudsman (FINSOM)
Avenue de la Gare 66
1920 Martigny
Kontakt
Haben Sie noch weitere Fragen? Gerne steht Ihnen Ihr Berater unter folgenden Kontaktangaben zur Verfügung:
Aquila Associates Family Office AG
Bahnhofstrasse 43
8001 Zürich